Bankverbindung
Für den Einzug der Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschrift.
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Wählen Sie mindestens eine Gruppe aus.
Hinweise gemäß Vereinssatzung
- Der Austritt eines Mitglieds kann frühestens zum Schluss des sechsten Monats ab Aufnahmedatum erfolgen, ansonsten nur zum Schluss eines jeden Vierteljahres (31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.). Er ist dem geschäftsführenden Vorstand spätestens einen Monat vorher schriftlich per Brief oder E-Mail anzuzeigen.
- Eine Umwandlung der aktiven Mitgliedschaft in eine fördernde/passive ist nur zum Quartalsende möglich und muss vier Wochen vorher schriftlich dem Vorstand angezeigt werden.
- Der Wechsel von der fördernden in die aktive Mitgliedschaft kann jederzeit und nach vorheriger Information an den Vorstand erfolgen. Diese Information bedarf der Schriftform.
- Während einer aktiven Mitgliedschaft besteht jederzeit die Möglichkeit in weiteren Gruppen Mitglied zu werden. Dies muss dem Vorstand vorher schriftlich mitgeteilt werden.
- Der Wechsel von einer Gruppe in eine andere ist zum Quartalsende nach vorheriger Mitteilung an den Vorstand möglich. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform.
- Alle Mitglieder werden gebeten, den Vorstand über eventuelle Veränderungen ihrer Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung zu informieren.